Meldung nach 42. BImSchV

                                                                                                                                            

                                                                                                                                           

Nach §13 der 42. BImSchV sind Sie die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen verpflichtet ihre Anlagen anzuzeigen. Die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel beginnen am 19. Juli 2018. Die Anlagen sind der zuständigen Behörde binnen eines Monats (bis zum 19. August 2018) über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV (https://kavka.bund.de) anzuzeigen.

Darüber hinaus werden Sachverständigen-Gutachten gefordert, welche alle 5 Jahre bestellt werden müssen. Die Frist für die erste Sachverständigen Überprüfung richtet sich nach dem Datum der jeweiligen Inbetriebnahme der Rückkühlanlagen. Für Anlagen, welche vor dem 20. August 2011 in Betrieb genommen wurden, muss bis spätestens 20. August 2019 ein Sachverständigen-Gutachten hochgeladen worden sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anzeige ihrer Anlagen.

Haben Sie Interesse, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel.: 02752 507850

E-Mail: info@econius.de



Wasserversorgungskonzept
nach § 38 LWG NRW

                                                                                                                                            

Nach § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz sind die Gemeinden in NRW verpflichtet, zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung sogenannte Wasserversorgungskonzepte zu erstellen und fortzuschreiben.

 

Stehen auch Sie als Gemeinde in der Pflicht, ein solches Wasserversorgungskonzept zu erstellen und verfügen Sie nicht über die eigenen freien Personalressourcen, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Daten, der Gefährdungsanalyse und der rechtskonformen Erstellung und Fortschreibung Ihres Wasserversorgungskonzepts.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Dienstleister in der Wasserwirtschaft können wir Sie zielgerichtet und effizient unterstützen.

 

Haben Sie Interesse, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel.: 02752 507850

E-Mail: info@econius.de



Energieaudit-Pflicht

Die Energieauditoren von econius führen auch in 2019/2020 wieder Energieaudits nach
DIN EN 16247  |  EDL-G  |  BAFA
durch.

Haben Sie Interesse, rufen Sie uns an:
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Energieeffizienzkampagnen zur Motivation der Beschäftigten

                                                             

econius ist autorisierter Partner der Energieagentur NRW zur Durchführung von 
Mission E-Projekten.

Die „mission E“ ist eine Motivationskampagne mit Tiefenwirkung und dauerhaften Konsequenzen. Für Sie, Ihre Beschäftigten und die Energieverbräuche Ihrer Verwaltung. Denn die „mission E“ nimmt Sie und Ihre Belegschaft mit auf einen spannenden Weg, der den Umgang mit Energie dauerhaft verändern wird.

 

Haben Sie Interesse, rufen Sie uns an:
Tel.: 02752 507850



Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten

Umsetzungspflicht von Energieaudits nach DIN EN 16247-1  nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G.

Ein Energieaudit ist die gezielte Aufbereitung und Analyse des Energieeinsatzes eines Unternehmens. Das Ziel des Audits ist es, die Energieflüsse im Unternehmen zu analysieren und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren. Abschließend müssen die Ergebnisse in einem normgerechten Auditbericht dokumentiert und der Geschäftsführung präsentiert werden.

Als Fachexperten unterstützen wir Sie gerne bei der planmäßigen Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.