Wasserversorgungskonzept
nach § 38 LWG NRW

                                                                                                                                            

Nach § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz sind die Gemeinden in NRW verpflichtet, zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung sogenannte Wasserversorgungskonzepte zu erstellen und fortzuschreiben.

 

Stehen auch Sie als Gemeinde in der Pflicht, ein solches Wasserversorgungskonzept zu erstellen und verfügen Sie nicht über die eigenen freien Personalressourcen, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Daten, der Gefährdungsanalyse und der rechtskonformen Erstellung und Fortschreibung Ihres Wasserversorgungskonzepts.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Dienstleister in der Wasserwirtschaft können wir Sie zielgerichtet und effizient unterstützen.

 

Haben Sie Interesse, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel.: 02752 507850

E-Mail: info@econius.de