BImSchG

Abwicklung von Betreiberpflichten bei Anlagen der 4. BImSchV
und Emissionserklärungen nach 11. BImSchV (BUBE-Online).

Der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV erfordert neben der Einhaltung der genehmigten Anlagenfahrweise eine Vielzahl zusätzlicher Betreiberpflichten, wie u. a. die Vorhaltung einer lückenlosen Genehmigungsdokumentation, die Erstellung von Emissionserklärungen nach 11. BImSchV und ggf. PRTR-Berichten, die ordnungsgemäße Abwicklung von Anzeigen nach § 15 BImSchG sowie von Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG bei wesentlichen Änderungen.

Zur Abwicklung dieser Vorgänge stehen wir Ihnen als erfahrenes Ingenieurbüro kompetent zur Seite. Dies schließt auch eine zielorientierte Kommunikation mit der zuständigen Behörde ein. Zusätzlich bieten wir die Sichtung und Aufbereitung Ihrer Genehmigungsunterlagen und die Überführung in ein dauerhaft geordnetes Dokumentationsarchiv an.


Der schnelle Weg

Zum Kontaktformular

econius-Service

  • Abwicklung und Koordination sämtlicher Prozesse im Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
  • Aufbereitung der Genehmigungshistorie
  • Überführung der Genehmigungshistorie / Dokumente in ein dauerhaftes Archiv
  • Behördenmanagement
  • Anpassung der Genehmigungssituation an den realen Betrieb und Bestand
  • Abwicklung von Emissionserklärungen nach 11. BImSchV (BUBE-Online)
  • Abwicklung von PRTR-Berichten