Meldung nach 42. BImSchV

                                                                                                                                            

                                                                                                                                           

Nach §13 der 42. BImSchV sind Sie die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen verpflichtet ihre Anlagen anzuzeigen. Die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel beginnen am 19. Juli 2018. Die Anlagen sind der zuständigen Behörde binnen eines Monats (bis zum 19. August 2018) über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV (https://kavka.bund.de) anzuzeigen.

Darüber hinaus werden Sachverständigen-Gutachten gefordert, welche alle 5 Jahre bestellt werden müssen. Die Frist für die erste Sachverständigen Überprüfung richtet sich nach dem Datum der jeweiligen Inbetriebnahme der Rückkühlanlagen. Für Anlagen, welche vor dem 20. August 2011 in Betrieb genommen wurden, muss bis spätestens 20. August 2019 ein Sachverständigen-Gutachten hochgeladen worden sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anzeige ihrer Anlagen.

Haben Sie Interesse, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel.: 02752 507850

E-Mail: info@econius.de